Kongressbeihilfen

Durch die Vergabe von Kongressbeihilfen soll es jungen Nachwuchswissenschaftlern der veterinärmedizinischen Bildungs- und Forschungsstätten ermöglicht werden, mit einem eigenen Beitrag an einem wissenschaftlichen Kongress im In- oder Ausland teilzunehmen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75% der Gesamtkosten, maximal EUR 1.000. Der Bewerber muss Erstautor oder Vortragender des Beitrages sein und sollte das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Anträge für Kongressbeihilfe können jederzeit in elektronischer Form mit zwei PDF-Dateien (ausgefülltes Deckblatt und eigentlicher Antrag) an die E-Mail: info@aft-online.net gestellt werden.

 

*Die Personen- oder Berufsbezeichnungen, wie z.B. 'Empfänger', 'Bewerber' und 'Stipendiat', beziehen sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter (m/w/d).

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Senden Sie den augefüllten Antrag in zwei PDF-Dateien an: info@aft-online.net